Das Wie der freien Meinungsäußerung

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Drei Sätze, fundamental für unsere Demokratie und unser Land. Aufgezeichnet im Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes zur Pressefreiheit. Doch wie nehmen wir dieses Recht wahr, wie sprechen wir? Das Fragen stellen sich die Betriebsräte von ver.di. Veröffentliche ich mein Anliegen in einem Blogbeitrag? Wenn ja, wie setze ich einen Blog auf? Soll ich Facebook, Instagram und YouTube nutzen? Am besten lasse ich Journalisten für mich sprechen. Aber wie veranstalte ich eine Pressekonferenz? Fragen über Fragen. Antworten liefert eine Broschüre, die ich für ver.di in Zusammenarbeit der Agentur ideenmanufaktur konzipiert und geschrieben habe. In ihr finden die Gewerkschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Tipps und Tricks für die richtige Kommunikation, Wissenswertes zu Kommunikationsmitteln und deren Anwendung.

Auftraggebende Agentur, Kundenkontakt und Gestaltung: www.ideenmanufaktur.net/

Broschüre betriebliche Öffentlichkeitsarbeit

Bilder copyright: ideenmanufaktur berlin